(veröffentlicht als Rezension von "Eigentum und Persoen" bei Amazon)
"Recht und Rechtssubjekt"
In dem Buch werden elementare
Kategorien des Rechts, von Eigentum und Person reflektiert und ihre
Zugehörigkeit zur bürgerlichen Welt herausgearbeitet. Das mag als
Banalität erscheinen, da sowohl die Befürworter wie auch die Kritiker
der bürgerlichen Ökonomie sich ja darin durchaus einig sind, dass das
Eigentum zum Kapitalismus gehört. Wofür aber beide Kontrahenten weder
eine Begründung wissen noch vermissen und so kategorial versagen.
Eigentum
wird hier aber gerade nicht gesinnungsorientiert bestimmt, also weder
schlicht als (gerechte) Errungenschaft der Menschheit gefeiert noch als
(ungerechte) Gewalt und Ausbeutung(sbedingung) verurteilt, sondern
nüchtern als das vorgeführt, was es tatsächlich und im
gesellschaftlichen Alltag der Menschen ist ein abstraktes
Verfügungsverhältnis gegenüber Dingen.
Warum dieses
Eigentumsverhältnis aber notwendig ist, dies erweist sich dann in der
Behandlung der Einkommensquellen, über die alle Teilnehmer an der
bürgerlichen, kapitalistischen Verwertungs-Ökonomie verfügen. Mit den
verschiedenen jeweiligen Einkommensquellen verpflichten sie sich alle
dem kapitalistischen Zweck des "Heißhungers nach Mehrarbeit".
Es
wird also einerseits nachgewiesen, dass gerade dieses abstrakte wie
absolute Verfügungsverhältnis Eigentum eine Dienstbarkeit beinhaltet.
Aber nicht nur das: Erst ein Eigentumsverhältnis bedarf dann auch eines
so abstraktes Subjekts, wie wir es in der Rechtsperson im juristischen
Verkehr vorfinden und als solches behandeln, und als welches es selbst
anerkannt werden will. Dass die Menschen also Personen sind und sein
wollen, verdankt sich weder einer natürlichen Menschenwürde oder gar
einem archaischen oder kulturbedingten Wertekanon noch einer staatlichen
Anordnung, sondern ebenfalls dieser Einbindung in das Prinzip
"Heißhunger nach Mehrarbeit".
Im Gegensatz zu gängigen
Rechtstheorien oder auch zur leeren Verachtung des Rechts als Fetisch
wird hier diese Art von Subjekt des bürgerlichen Rechts stimmig erklärt -
auch wenn von einem freien Subjekt nicht mehr viel übrig bleibt...