Kritik des Kommentars meines Buchs von Rubesco bei Amazon ( Siehe bei "Rezensionen")

1. idealistische Konstruktionen?

Rubesco hält mir zu Gute, dass ich gegen die üblichen marxistischen Auslassungen zum Recht festhalte, dass die
„…verrechtlichte Eigenart des gesellschaftlichen Verkehrs in diesem Diskurs nicht richtig, "konsistent" erklärt wird“.
Da sei nämlich nur analogisch „als Pendant zur "abstrakt menschlichen Arbeit" schließlich sogar der "abstrakt freie Wille" "abgeleitet"“.

Allerdings wirft er mir doch vor, dass von mir „im Resultat dann doch immer weitgehend dasselbe“ oder sogar „genau das AUCH behauptet“ wird:

„Auch er will die (Rechts-)Subjektform aus ANDEREM (der von ihr APARTEN Ökonomie bzw. dem „Prinzip“ „Heißhunger nach Mehrarbeit“ oder sprich: der kapitalistisch organisierten Produktion) "ableiten",“

„die bürgerliche (Rechts-)Subjektform (…) sei ein bloßes Derivat oder halt ein höchst treffliches Analogon ökonomischer Formbestimmungen, ...“

Das heutige Recht, gerade als Eigentumsrecht, wird von jedermann als „bürgerliches“ genommen, und zu der damit bewerkstelligten Ökonomie als „dazu passende Verkehrsform“ gehörig. Das gilt für die linken Kritiker dieser Gesellschaft wie auch für Leute, die dieses gesellschaftliche Ensemble für eine gelungene Sache halten. Eine inhaltliche Erklärung oder qualitative Begründung für diesen Zusammenschluss der dennoch allseitig als verschieden wahrgenommenen gesellschaftlichen Sphären wird in der Regel weder gegeben noch verlangt. Das Wie und die Notwendigkeit dieses Zusammenschlusses ist nicht von Interesse. Eine Beurteilung beider Seiten erwächst offensichtlich aus einer anderweitig gebildeten Gesinnung.

Auch Rubesco schließt die Ökonomie (die er allerdings als „Herrschaft des Geldes“ fasst) und das „´dazugehörige´ ´Eigentumsverhältnis´“ zusammen, und deutet mit seinen Anführungszeichen nur eine formelle Distanz dazu an. Er ist aber offensichtlich der Meinung, ihr Verhältnis nicht an beiden doch verschiedenen Elementen noch an ihren Bezügen aufeinander zeigen zu müssen.

Soll so ein Zusammenschluß aber nicht nur leeres Geschwätz darstellen, ist er inhaltlich zu erweisen. Meine Argumentation geht entgegen Rubescos Unterstellung gerade dahin, einer Analogie eine Erklärungsleistung nach beiden Seiten dieses Verhältnisses hin überhaupt zu bestreiten. Und als inhaltlich gleichsetzendes „Derivat“, also irgendwie dasselbe wie die Ökonomie, nur in anderer Form, halte ich das Recht gerade nicht korrekt bestimmt. Einer inhaltsleeren Form-Inhalt-Dialektik oder Wesenslogik rede ich auch keineswegs das Wort.
Ich meine vielmehr in b e s t i m m t e n gesellschaftlichen Inhalten, die als ökonomisch sachliche den Willen der Gesellschaftsmitglieder entzogen sind (den Einkommensquellen), einen G r u n d für gerade die besondere Art von rechtlichem Willen (also für einen a n d e r e n Inhalt) identifiziert zu haben. Das ergibt sich mir also auch nicht an der Kategorie der Ware, die meist schon in ihren willensfreien Bestimmungen für so eine Notwendigkeit herhalten soll.
Dennoch meint Rubesco mir all diese idealistischen Volten von Marx und anderen Autoren doch wieder als meine Argumentation unterstellen zu können.


2. Keine Notwendigkeit (m)einer Begründung des Rechtswillens?

Meiner tatsächlichen inhaltlichen Darlegung des qualitativen Zusammenhangs von Recht und „Heißhunger nach Mehrarbeit“ kann Rubesco gar nichts abgewinnen:
„Haslbauers "Notwendigkeit" ist aber nur eine matte Tautologie. Denn das, was er da als APARTEN "materialen" Grund unterstellt ist längst, ..., je schon auch "ideell" rechtsformiert.“
Diese „Rechtsformierung“ an meinen Ausgangskategorien (die eben sachlich-ökonomischen „Einkommensquellen“) und ihren Qualitäten zu zeigen, hält er nicht für notwendig. Auch an den Folgerungsschritten selbst, hin zu den besonderen Subjektivitäten und ihrer Logik will er die angebliche Tautologie nicht deutlich machen. Auf die Prüfung der inhaltlichen Darstellung des Zusammenhangs meint er ganz verzichten zu können, zugunsten einer Denunziation des Erklärungsanliegens selbst:

„Haslbauer spricht von dem "gesuchten Rechtssubjekt". In der Tat: wer sucht, der findet das, was er finden will. Wie Marx für seine "abstrakte Arbeit", so findet Haslbauer im Proleten das auf der Straße herumlaufende vollendete "Rechtssubjekt" bzw. den begriffsperfekten Eigentümer.“

Die Gesellschaft mag sich ja im Alltag als diffuse Totalität darstellen, wo alle seine Elemente gleichzeitig vorliegen und „irgendwie“ zusammenwirken und sich gegenseitig beeinflussen. Im Brei dieser Phänomenalität wird dennoch Recht von Ökonomie unterschieden wahrgenommen. Wenn die besondere Qualität des Willens, der im Recht aktiv ist, aus dem naturwüchsigen Willen des Menschen aber keine hinreichende Erklärung findet, ist doch die (weder willkürliche, und auch nicht traditionslastige oder gar dogmatische) Frage aufgeworfen, warum die Menschen das rechtliche – und zwar neben ihrem sonstigen - Wollen praktizieren.


3. Keine Mehrarbeit ohne Wert der Arbeitskraft?

Rubesco bemerkt, dass der von mir als Wesensbestimmung der bürgerlichen Ökonomie festgehaltene „Heißhunger nach Mehrarbeit“ sich nicht (mehr) in einem Mehr-Wert über einen Wert der Arbeitskraft darstellen kann. Er ist aber dann diesbezüglich der Ansicht,

„daß Haslbauer ... das "Prinzip" Heißhunger nach Mehrarbeit gnadenlos torpediert hat“

(dazu auch sein Kommentar zu meiner JOAS-Kritik:
„das "Prinzip" "Heißhunger nach Mehrarbeit" geht dabei unweigerlich in die Brüche. (Heißhunger nach) MEHR Arbeit - über welche Arbeit denn MEHR, wenn der "Wert der Ware Arbeitskraft" (die "notwendige" Arbeit) zerschossen und zerdeppert ist ?“)

Dabei ist mit einem Verzicht auf einen Wert der Arbeitskraft weder die für die Reproduktion des Arbeiters notwendige Arbeit noch ein Überschuss darüber aufgegeben. Auch wenn sich Arbeit weder in der Arbeitskraft (da ungegenständliche Fähigkeit) noch im lebendigen Arbeiter (da konsumierender Mensch) a l s W e r t vergegenständlichen kann.

Die begrifflich korrigierende Überführung der Ware Arbeitskraft in einen verliehenen Gegenstand und ihren beim Lohn unterstellten Wert in eine Leihgebühr mag Kapital-Leser irritieren. Dass damit ein Rütteln am Gebälk von Marx´ Kapital einhergeht, hat Rubesco wahrgenommen. Dennoch und gerade darüber hat der Heißhunger nach Mehrarbeit Geltung - wenn auch a l s P r i n z i p und eben n i c h t a l s (auch nach Marx nicht einmal gewusster) H a n d e l s i n h a l t . Mein Buch nimmt als Ausgangspunkt die Einkommensquellen als – noch ökonomisches – Resultat dieses Prinzips, über welche die Menschen als gegenständliche Mittel zur Verfolgung ihres Wohls verfügen.

Eine im Sinne dieses Prinzips alternative Darstellung von Das Kapital wird in meinem Buch nicht gegeben. Diese wäre allerdings in der Tat zu leisten.


4. Rechtswillen als Schaffung von „Geld-Herrschaft“(?) statt Ausführung von„Heißhunger nach Mehrarbeit“? 

„Haslbauer meint dabei aber mit seiner … "indirekten Ableitung" der (Rechts-)Subjektform aus der Ökonomie über die "Revenuen und ihre Quellen" ... nunmehr endlich eisern "notwendig" statt nur behauptet zum "Inhalt" "Heißhunger nach Mehrarbeit" untrennbar gehörig nachgewiesen ... zu haben, ...“
Das ist mein Resumé, dem er offensichtlich nichts abgewinnen kann: Der Rechtswille ist eine logische Konsequenz eines unvernünftigen, von keinem Menschen gesetzten Zwecks.

Allemal ist er der Ansicht, dass es um einen Heißhunger nach Mehrarbeit „im Kapitalismus übrigens nicht“ geht. Vielmehr walte da eine „Herrschaft des Geldes“ (Kommentar zu Memex), höchstens sei die „Arbeit dem Geldhecken subsumiert“ und Geld selbst nie und nimmer geronnene Arbeit.

Meiner Darlegung weiss Rubesco keinen inhaltlichen Fehler nachzuweisen, er meint das Verhältnis von Rechtswillen und Kapitalismus aber doch einfach als etwas ganz anderes zu kennen. Obwohl Rubesco den Eindruck vermittelt, dass ein logisch folgerndes wie auch analogisches „Ableiten“, insbesondere aus „Anderem“ grundsätzlich abzulehnen sei („Wahn des 19.Jahrhunderts“, ad Memex), legt er nur eine meiner Position entgegengesetzte Erklärungsrichtung nahe:
Das Recht – als offensichtlich aus sich selbst erklärtes - müsse man fassen als „Konstituens der modernen Geldvergesellschaftung, die gemeinhin Kapitalismus heißt“. Nur damit sei darüber hinaus wohl für Rubesco
„das "gesellschaftliche Verhältnis" GELD, bisher und wohl auch weiterhin der Dreh- und Angelpunkt des Kapitalismus, überhaupt erst einmal richtig zu erklären“.

Diese Bestimmung des bürgerlichen Wirtschaftens als Ausführung von Willenshandlungen, mit Geld, ist nicht nur rätselhaft banal, sie bringt Rubesco auch in die Nähe einer Position, die er in der Vorstellung eines gebietenden Willens dahingehend so ganz und gar verabscheut.

PS: Das Kompliment „anarchischer Rücksichtlosigkeit“ in Stil und Grammatik möchte ich mir schon zu Herzen nehmen, kann ich aber auch voll und ganz zurückgeben.